Marschhalt für Grimselstaumauer in der zweiten Runde - mit Auswirkungen auf Triftprojekt
Die Grimselstaumauer-Erhöhung des KWO-Konzerns muss in eine weitere Runde - und vor allem in eine rechtmässige Richtplanung. So hat das Schweizerische Bundesgericht Ende November entschieden. Der Entscheid hat auch Auswirkungen auf das Staumauer-Projekt in der Trift. Das Bundesgericht hat zwar ein "nationales Interesse" am Strom aus den Stausee-Projekten in der Grimselwelt festgestellt, es jedoch offen gelassen, ob die künftige Abwägung mit den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes zu Gunsten eines der Projekte, beider oder von gar keinem ausfallen werde.
Pingwin Planet begrüsst es, dass das Bundesgericht - anders als in seinem letzten Entscheid zur Grimselstaumauer - nun die Einbettung eines derartigen Projekts in eine viel umfassendere Planung verlangt. Hingegen vermisst Pingwin Planet nach wie vor, dass das Bundesgericht dem (kurzfristigen) "nationalen Interesse" an einer sicheren Stromversorgung nur einzelne sektorielle Interessen wie Natur- oder Landschaftsschutz und nicht das allgemeine (und individuelle) Interesse an einem minimalen Schutz der essentiellen Lebensgrundlagen gegenüberstellt. Und grundsätzlich immer noch nichterforderliche Eingriffe in diese Grundlagen des Lebens, die allen gehören und nicht nur Konzernen wie der KWO, zulässt.
Lorenz Hirni von Pingwin Planet sagt: "In Zeiten von Artensterben und Lebensraumverlusten im Sekundentakt kann es nicht sein, dass Hochmoore und andere hochwertige Lebensräume dem Energiehunger geopfert werden dürfen - wenn es mildere und sogar klimafreundlichere Alternativen gäbe."
Auszüge aus der Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 26.11.2020:
"Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von zwei Naturschutzorganisationen im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Staumauern des Grimsel-Wasser-kraftwerks gut. Die Sache wird an den Berner Regierungsrat zurückgewiesen. Das Projekt bedarf einer Festsetzung im kantonalen Richtplan, damit die verschiedenen Nutz- und Schutzinteressen abgestimmt werden können. In diesem Rahmen ist aucheine Koordination mit dem geplanten Kraftwerk Trift erforderlich.
Die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) hatte 2010 ein Gesuch um Anpassung und Ergänzung der Gesamtkonzession zur Nutzung der Wasserkraft im Grimselgebietgestellt. Die KWO beabsichtigt unter anderem, die beiden Staumauern des Grimselstausees zu erhöhen, was eine Mehrspeicherung von 240 Gigawattstunden Energie erlauben soll. Der Grosse Rat des Kantons Bern genehmigte die Konzessionsanpassung 2012 unter Bedingungen und Auflagen. Auf Beschwerde von mehreren Naturschutzorganisationen hob das Verwaltungsgericht des Kantons Bern 2015 den Beschluss des Grossen Rates auf und wies das Gesuch um Konzessionsanpassung ab. Das Bundesgericht hiess 2017 die Beschwerde der KWO gut und wies die Sache zur weiteren Behandlung ans Verwaltungsgericht zurück. Das Bundesgericht war zum Schluss gekommen, dass dem beabsichtigten Ausbau des Kraftwerks mit Blick auf den Moorlandschaftsschutz nichts entgegen stehe.
Nach Wiederaufnahme des Verfahrens wies das Verwaltungsgericht die Beschwerden der Naturschutzorganisationen in Bezug auf ihre weiteren Einwände ab. Das Bundesgericht heisst die dagegen erhobene Beschwerde von zwei Naturschutz-organisationen gut. Es hebt den Entscheid des Verwaltungsgerichts auf und weist dieSache zur Neubeurteilung an den Berner Regierungsrat zurück. Angesichts ihrer Bedeutung bedarf die streitige Erweiterung des Grimselstausees einer Grundlage im kantonalen Richtplan. Bisher ist auf Stufe Richtplan noch keine vollständige Abstimmung der verschiedenen Interessen erfolgt; insbesondere fehlt jegliche Auseinandersetzung mit den dem Projekt entgegenstehenden Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes.
Für die Erhöhung der Grimselstaumauer selber wird von einem nationalen Interesse auszugehen sein; dieses könnte einen Eingriff in das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung verzeichnete Objekt BernerHochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet" grundsätzlich rechtfertigen. Ob allerdings letztlich das Interesse an der Realisierung des Projekts überwiegt, ist anhand der umfassenden Interessenabwägung zu prüfen. Nicht berücksichtigt wurde bisher, dass es sich beim Gletschervorfeld des Unteraargletschers potentiell um eine Aue von nationaler Bedeutung handelt. Einbezogen werden muss weiter das geplante Kraftwerk Trift. Es ist Sache des kantonalen Richtplans, die beiden Projekte mit ihren gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt im gleichen Gebiet aufeinander abzustimmen; es wird zu entscheiden sein, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung beider Projekte besteht oder ob nur eines davon oder keines zu verwirklichen ist. Schliesslich muss im Richtplan- und Konzessionsverfahren auch der voraussichtliche Realisierungszeitpunkt berücksichtigt werden. Wird die Gesamtkonzession für das Grimselkraftwerk erweitert, muss eine Frist für den Ausbau und den Betrieb des Grimselstausees vorgesehen werden. Ist dies noch nicht möglich, ist eine Konzessionierung zum heutigen Zeitpunkt ausgeschlossen."