Triclosan - Petition von PP und AefU verlangt Verbot

Triclosan - ein Problemstoff wirft seine Schatten (Bild: PP)

Pingwin Planet (PP) und die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) lancieren die Online-Petition «Triclosan verbieten – sofort». Triclosan ist eine gesundheits- relevante chemische Substanz. Das Biozid taucht im Nabelschnurblut und in der Muttermilch auf. Trotzdem steckt der problematische Stoff noch immer in unzähligen Alltagsprodukten. Auch in der Schweiz, wie eine Einkaufstour zeigt.

 

Triclosan steht im Verdacht, hormonaktiv und krebserregend zu sein, Spermien, Leber und Muskeln zu schädigen, sich im Körper anzureichern sowie Antibiotikaresistenzen auszulösen. Zudem reizt es die Haut. Deshalb wollte die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA das Biozid seit 1974 mehrmals verbieten. Doch statt Triclosan vom Markt zu nehmen, mischte die Industrie den Problemstoff in immer mehr Alltagsprodukte: 67 Artikel mit Triclosan haben AefU und Pingwin Planet auf ihrer Einkaufstour kürzlich eingekauft.

 

Triclosan: näher am und im Körper als man denkt

 

Triclosan findet sich etwa in Zahnpasten, in Deosticks edler Marken für Männer. Das Biozid steckt in Körpercremes, Seifen und Fusspuder. Es ist teilweise Socken, Hundepfoten- und Sextoyreiniger beigemischt und kommt bisweilen in Fäden für chirurgisches Nähen, in Plastiksäcken und in Waschmitteln vor.

 

Die breite, keinesfalls abschliessende Produktepalette zeigt: Der Risikostoff Triclosan durchsetzt fast alle Alltagsbereiche.

 

Triclosan-Verbot in Minnesota


Der US-Bundesstaat Minnesota hat im Juni 2014 die Konsequenzen gezogen und den Verkauf von Konsumgütern, die das Biozid Triclosan enthalten, auf seinem Staatsgebiet verboten. Die Inkraftsetzung des Gesetzes wird per 1. Januar 2017 erwartet. In der Schweiz fehlt den Kontrollbehörden des Bundes und der Kantone der Überblick: Sie erfassen unzureichend, wie verbreitet z.B. Triclosan in unseren Konsumgütern vorkommt.

 

 

Über die Triclosan-Belastung der Muttermilch ist in der Schweiz wenig bekannt: Die letzten Untersuchungen auf Triclosan stammen von 2009. Weshalb? Humanmilch ist gesetzlich kein Lebensmittel und wird somit von den kantonalen Laboratorien nicht untersucht. Es kümmert sich also keine Behörde wirklich um ihren Schutz.

 

Online-Petition «Triclosan verbieten, sofort.»

 

Dabei wäre es klar: Triclosan gehört auf keinen Fall in die Muttermilch. Deshalb soll das riskante Biozid aus unseren Alltagsprodukten verschwinden. AefU und Pingwin Planet lancieren  - unterstützt von Greenpeace Schweiz - die Online-Petition «Triclosan verbieten – sofort»

 

AefU und Pingwin Planet fordern ausserdem:• Die gesetzliche Anerkennung von Muttermilch als Lebensmittel. Dies soll der erste Schritt hin zu ihrem umfassenden gesetzlichen Schutz sein.• Eine regelmässige Überwachung von Muttermilch aus allen verschiedenen Landesteilen, welche die Fremdstoffbelastung möglichst differenziert und vollständig erfasst.